Die Preise werden nach dem "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist" berechnet.
100,00 Euro/Std.
0.30 Euro/km
Für die Anfertigung von Ablichtungen und Ausdrucken werden 0,50 Euro je Seite für die ersten 50 Seiten und 0,15 Euro für jede weitere Seite, für die Anfertigung von Farbkopien oder Farbausdrucken das Doppelte der o.g. Beträge berechnet.
Für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien anstelle der oben genannten Ablichtungen und Ausdrucke werden 1,50 Euro je Datei berechnet.
Die für die Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens erforderlichen Lichtbilder oder an deren Stelle tretenden Ausdrucke 2 Euro für den ersten Abzug oder Ausdruck und 0,50 Euro für jeden weiteren Abzug oder Ausdruck. Für die Erstellung des schriftlichen Gutachtens 0,90 Euro je angefangene 1 000 Anschläge.