Das Bieterverfahren ist eine Methode zur Ermittlung des Marktpreises, durch die man gleichzeitig mehr potenzielle Käufer anziehen kann.
Bei einem konventionellen Verkauf gibt der Verkäufer den Interessenten den Preis vor, zu dem die Marke erworben werden kann.
Der erzielbare Preis für die Marke wird über ein Wertgutachten bestimmt und dann beworben.
Beim Bieterverfahren dagegen gibt es keinen festgelegten Kaufpreis; die Marke wird ohne Preis, dafür aber mit einem Hinweis auf das Bieterverfahren beworben.
Jeder Kaufinteressent hat dann die Möglichkeit, einen Preis für das Objekt vorzuschlagen.
Das Gebot ist für den Kaufinteressenten nicht verbindlich und kann nachverhandelt oder zurückgezogen werden.
Auch als Verkäufer ist man nicht gezwungen, das Objekt an den Meistbietenden zu verkaufen.
Eine Entscheidung nach persönlichem Empfinden ist durchaus erlaubt.
Geht kein zufriedenstellendes Gebot ein, kann das Verfahren wiederholt werden, beispielsweise unter Angabe eines gewünschten Mindestgebots.
01.07.2022
31.08.2022
Lfd. Nr. | Klasse(n) | Betrag | Bemerkungen |
---|---|---|---|
1 | - | 0,00 € | Gebot zurückgezogen |
Auszug aus dem DPMA-Register