Produkt-Visionen
technische Beratung Entwicklung Gesamtfahrzeug
Die Preise werden nach dem "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist" berechnet.
0,30 Euro
für jeden gefahrenen Kilometer zuzüglich der durch die Benutzung des Kraftfahrzeugs aus Anlass der Reise regelmäßig anfallenden baren Auslagen, insbesondere der Parkentgelte.
(1) Wer innerhalb der Gemeinde, in der der Termin stattfindet, weder wohnt noch berufstätig ist, erhält für die Zeit, während der er aus Anlass der Wahrnehmung des Termins von seiner Wohnung und seinem Tätigkeitsmittelpunkt abwesend sein muss, ein Tagegeld, dessen Höhe sich nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes bestimmt.
(2) Ist eine auswärtige Übernachtung notwendig, wird ein Übernachtungsgeld nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes gewährt.
Für die Anfertigung von Ablichtungen und Ausdrucken werden 0,50 Euro je Seite für die ersten 50 Seiten und 0,15 Euro für jede weitere Seite, für die Anfertigung von Farbkopien oder Farbausdrucken das Doppelte der o.g. Beträge berechnet.
Für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien anstelle der oben genannten Ablichtungen und Ausdrucke werden 1,50 Euro je Datei berechnet.
Für Rechercheaufträge berechnen wir je angefangene Viertelstunde 17,50 €
Kfz-Schäden und -Bewertungen: 120,00 €/Std.
Honorarberechnung Ingenieurdienstleistungen: 145,00 €/Std.
Die für die Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens erforderlichen Lichtbilder oder an deren Stelle tretenden Ausdrucke 2 Euro für den ersten Abzug oder Ausdruck und 0,50 Euro für jeden weiteren Abzug oder Ausdruck. Für die Erstellung des schriftlichen Gutachtens 0,90 Euro je angefangene 1 000 Anschläge.